Für Arthur Röösli ist es ein Sieg auf ganzer Linie: Der Hohenrainer Landwirt erhält 20'000 Franken und Anwaltskosten in Höhe von 2000 Franken. Im Rahmen eines Entscheides des kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) wurde Röösli entschädigt, der sich im Februar mit einer Aufsichtsbeschwerde an das Departement gewandt hatte.
Für Arthur Röösli ist es ein Sieg auf der ganzen Linie: 20’000 Franken erhält der Hohenrain er Landwirt aus der Staatskasse, zusätzlich werden ihm Anwaltskosten in der Höhe von 2000 Franken entschädigt. Dies geht aus einem Entscheid des kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements hervor. An dieses hatte sich Röösli im Februar mit einer Aufsichtsbeschwerde gewandt.
Das Departement äussert allerdings einen Vorbehalt: So muss Röösli die Ausläufe des Schweinestalls dauerhaft geschlossen halten, er darf die Tiere also nicht mehr ins Freie lassen. Die Verantwortlichen des Geruchsprojekts haben ihm nämlich vorgeworfen, gegen diese Auflage verstossen zu haben. Dies würden Google-Maps-Luftaufnahmen zeigen.
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