In Ebnat-Kappel verunreinigte ein Bauer beim Güllen einen Bach. Das kommt ihn nun teuer zu stehen: Weil er als Landwirt hätte wissen müssen, wie er seine Jaucheschläuche sichern und prüfen muss, verknurrt ihn die Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse.
In Ebnat-Kappel verunreinigte ein Bauer beim Güllen einen Bach. Das kommt ihn nun teuer zu stehen: Weil er als Landwirt hätte wissen müssen, wie er seine Jaucheschläuche sichern und prüfen muss, verknurrt ihn die Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse.Es geschah an einem Morgen im März. Auf einer Wiese im Bereich Wilen in Ebnat-Kappel brachte ein Bauer Jauche aus. Dabei platzte der Gülleschlauch. Gemäss Kantonspolizei St.
«In subjektiver Hinsicht handelte der Beschuldigte mindestens pflichtwidrig unvorsichtig, also fahrlässig», hält die Staatsanwaltschaft fest. Als Landwirt seien etwaige negative Folgen seines Tuns für den Beschuldigten voraussehbar und damit vermeidbar gewesen.Mildernde Umstände machte die Staatsanwaltschaft aber geltend.
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