Der Verein 'Klimaseniorinnen' hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Sieg errungen. Die Richterinnen und Richter in Straßburg haben festgestellt, dass die Schweiz im Kampf gegen den Klimawandel zu wenig unternommen hat und dadurch die Menschenrechte der klagenden Seniorinnen verletzt wurden.
Worum geht es? Der Verein « Klimaseniorinnen » hat einen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzielt. Die Strassburger Richterinnen und Richter gingen auf die Klage ein, dass die Schweiz im Kampf gegen den Klimawandel zu wenig unternehme. Das Urteil: Der mangelnde Klimaschutz der Schweiz habe die klagenden Seniorinnen in ihren Menschenrechte n verletzt.
Warum ist dieses Urteil bedeutsam? Das Urteil des EGMR ist historisch: «Mit diesem Urteil eröffnet das Gericht für Klimaschützer weit über die Schweiz hinaus die Möglichkeit, den Rechtsweg zu wählen, wenn auf politischem Weg keine griffigen Klimamassnahmen durchsetzbar sind», sagt Fredy Gsteiger, diplomatischer Korrespondent von SRF.
Was wollen die Klimaseniorinnen? Die Klimaseniorinnen sagen, der Bund verletze ihre Menschenrechte. Mit der eingeschlagenen Klimapolitik verpasse die Schweiz die Klimaziele, auf die sie sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet hat. Daher tue die Schweiz zu wenig, um eine Gefährdung der Gesundheit der Klimaseniorinnen möglichst zu verhindern.
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