Erfolg für Klimaseniorinnen: Schweiz verletzt beim Klimaschutz Menschenrechte

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz in punkto Klimaschutz und gibt den Klimaseniorinnen Recht.

Gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verletzt die Schweiz die Menschenrechtskonvention. Das Gericht gibt den Klimaseniorinnen Recht. Konkret hat der Gerichtshof in seinem Urteil eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt, wie der «» schreibt. Damit hat die Schweiz das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.

Als nicht verletzt sieht er hingegen Artikel 2 an, also das Recht auf Leben. Dieser wurde ebenfalls von den Klimaseniorinnen als involviert angesehen. Dafür sieht der Gerichtshof das Recht auf ein faires Vertrauen verletzt .«Klimagerechtigkeit ist ein Menschenrecht» war auf einem Plakat einer Gruppe älterer Damen aus der Schweiz zu lesen. Der Verein Klimaseniorinnen gehört zu den Klägern, in deren Verfahren nun ein Urteil fallen soll.

«Ich bin 82 Jahre alt und werde die Auswirkungen der heute getroffenen Entscheidungen nicht mehr erleben», sagte Bruna Molinari, Mitglied der Schweizer Klimaseniorinnen. «Die Politik muss sich ändern, und das wird Zeit brauchen.»Der Verein Klimaseniorinnen Schweiz wurde 2016 gegründet. Mehr als 2000 Frauen über 64 Jahren sind dabei. Der Verein wurde von Greenpeace Schweiz mitinitiiert.

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