Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die Reservekraftwerke gegen einen möglichen Strommangel im Winter für die Zeit nach 2026 ausgeschrieben. Sie sollen die bestehenden drei Reservekraftwerke ablösen, deren Verträge im Frühling 2026 auslaufen.
Die Gesamtleistung der nur bei Bedarf eingeschalteten Reserven soll wie bisher 400 Megawatt betragen, wie das BFE mitteilte. Die Reserven müssen jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Mai im Notfall bereitstehen. Die Verträge für die Anbieter sollen 15 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit laufen. Danach müssen die Anlagen zurückgebaut werden.
Die aktuellen fossil betriebenen Reservekraftwerke in Birr AG, Cornaux NE und Monthey VS sind in der befristeten Winterreserve-Verordnung gesetzlich geregelt. Ende Juni gab der Bundesrat eine Revision des Stromversorgungsgesetzes in die Vernehmlassung, die eine eigene gesetzliche Grundlage für die Stromreserven schafft.
Neben den Reservekraftwerken sind darin auch die Wasserkraftreserve, die gepoolten Notstromgruppen und die Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen geregelt. Die gepoolten Notstromgruppen will das BFS im Herbst ausschreiben. Klimabewegung spricht von «Skandal» Box aufklappen Box zuklappen Die Bewegung Klimastreik bezeichnet die Ausschreibung als Skandal. Das Stromversorgungsgesetz sei noch in der Vernehmlassung und schon schaffe Umwelt- und Energieminister Albert Rösti klimazerstörende Fakten – ohne Rechtsgrundlage. Der Klimastreik werde alle fossilen Kraftwerke auf sämtlichen Ebenen bekämpfen und erwäge das Referendum gegen das Stromversorgungsgesetz, hiess es weiter.
Audio Archiv: Braucht es tatsächlich Reservekraftwerke? 04:00 min, aus Rendez-vous vom 08.03.2023. Bild: KEYSTONE/Michael Buholzer abspielen. Laufzeit 4 Minuten.
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