Kathrin Bertschy bezog zu Unrecht Mutterschaftsentschädigung

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Während des Mutterschaftsurlaubs sollen Parlamentarierinnen künftig an Abstimmungen teilnehmen können, ohne den Anspruch auf Entschädigung zu verlieren. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat der Gesetzesänderung zugestimmt.

So bezog Bertschy nach der Geburt ihres ersten Kindes Ende 2018 Mutter­schafts­ent­schädigung. Weil sie während der 14-wöchigen Anspruchszeit als Nationalrätin am Ratsbetrieb in Bern teilnahm, strich ihr die Ausgleichskasse ab dem Tag der Aufnahme der als Teilzeitarbeit erachteten Tätigkeit diese Entschädigung.

Für Bertschy hat diese Revision aber keine Verbesserung gebracht, wie ein am Dienstag publiziertes Urteil des Bundesgerichts zeigt. Das Gesetz ist per 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes im Frühling 2021 hat sich Bertschy zum Bezug der Mutter­schafts­ent­schädigung angemeldet. Die Ausgleichskasse richtete diese aus, verlangte aber wiederum einen Teil davon zurück.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Bertschy nun abgewiesen. Diese habe implizit verlangt, dass der Anspruch auf die Mutter­schafts­ent­schädigung nur dann ende, wenn die Mutter mit der Erwerbstätigkeit während der Bezugsdauer ein Einkommen von über 2300 Franken erziele.

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