Das Bundesgericht lehnt eine Beschwerde von GLP-Politikerin Kathrin Bertschy ab. Sie bezog zu viel Mutterschaftsentschädigung.
«Das widerspricht der Gleichstellung»: Nationalrätin muss Mutterschaftsgelder zurückzahlen – was frische Mütter wissen müssenMit jeder Geburt beginnt ihr Kampf erneut. Kathrin Bertschy hat zwei Töchter und für beide je einen Leitentscheid des Bundesgerichts erwirkt.
Doch sie verlor. Denn das Gesetz ist klar formuliert. Grundsätzlich hat jede Frau Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung. Dieser endet aber vorzeitig, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt. Bertschy kämpfte wieder bis vor Bundesgericht dagegen. Und wieder sieht sie darin einen grundsätzlichen Kampf für Frauenrechte. Für Politikerinnen ist das Problem zwar inzwischen mit der Ausnahmeregelung gelöst, aber nicht für alle anderen Frauen mit einem Nebenverdienst. Deshalb testete die 45-Jährige bei ihrem zweiten Kampf durch die Instanzen eine neue Argumentation.
Bertschy hingegen meint: 2300 Franken pro Mutterschaftsphase. Denn es sei «völlig widersinnig», den Betrag herunterzurechnen. Bei der AHV, IV und der Erwerbsersatzordnung würde man auch nicht so rechnen.Das Bundesgericht beschreibt in seinem Urteil, was Bertschys Forderung bedeuten würde. Wer 100’000 Franken pro Jahr verdiene, könnte während des Mutterschaftsurlaubs acht Tage arbeiten.
Kathrin Bertschy kritisiert das Urteil als formalistisch. Es bedeute, dass zum Beispiel eine Musikerin während ihres Mutterschaftsurlaubs nicht einmal ein Weihnachtskonzert für ein paar hundert Franken spielen dürfe. Auch wenn sie monatelang geprobt habe. Sonst verliere sie ihre Mutterschaftsentschädigung. «Das wird den heutigen Erwerbsrealitäten einfach nicht gerecht.
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