Die Schaffhauser Polizei warnt vor betrügerischen fedpol E-Mails, die derzeit im Umlauf sind. So wurde einem Mann mit Haftstrafe gedroht.
Dort wurde um mit zehn Jahren Freiheitsstrafe gedroht, sollte er nicht antworten.Am vergangenen Wochenende erhielt ein im Kanton Schaffhausen wohnhafter Mann eine E-Mail , die angeblich vom Bundesamt für Polizei, fedpol, stammt.
In der E-Mail wurde dem Mann mitgeteilt, dass gegen ihn mehrere Gerichtsverfahren, unter anderem wegen Kinderpornografie, Cyberpornografie und sexueller Handlungen, hängig seien..Der Mann solle sich – so die Aufforderung – per E-Mail Gehör verschaffen, in dem er seine Begründungen innerhalb von 72 Stunden schriftlich niederlege.
Komme er der Aufforderung nicht nach, würde man sich an die Staatsanwaltschaft richten, die einen Haftbefehl erlassen werde. Der Mann erkannterechtzeitig, meldete den Vorfall der Schaffhauser Polizei und reagierte nicht auf die E-Mail. Aufgrund der Absender-Adresse oder auch weil der Mann nicht mit seinem Namen abgeschrieben wurde, ist klar, dass der unbekannte Verfasser mit dieser E-Mail versuchen wollte, das Vertrauen des Mannes zu gewinnen und ihn im Anschluss höchstwahrscheinlichDie Schaffhauser Polizei rät bei E-Mails mit unbekanntem Absender zur äussersten Vorsicht. Man sollte auch nicht aus Neugierde versuchsweise auf solche E-Mails antworten oder auf Links in der E-Mail klicken.
sind psychologisch geschult. Es besteht die Gefahr, dass man sich doch in eine Betrugsmasche einspannen lässt. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des fedpols.
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