Kanton oder Gemeinden: Wer soll Ukraine-Flüchtlinge unterbringen?

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Als die Flüchtlingswelle aus der Ukraine einsetzte, hat der Kanton in einer Notverordnung festgelegt. Nun soll diese Regelung gesetzlich festgelegt werden – doch dies ist bei den Aargauer Parteien umstritten. aargauerzeitung

Simon Mahrer, Anastasiia , Mutter Jrina , Kira , Angelina , und Karin Mahrer: Ein gelungenes Beispiel einer privaten Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen – doch darauf solle der Kanton nicht bauen, fordern die Parteien.Im laufenden Jahr wurden dem Aargau fast 6500 Geflüchtete aus der Ukraine mit Status S zugewiesen

Der grosse Ansturm bringe alle an ihre Kapazitätsgrenzen und sei nur von Bund, Kanton und Gemeinden gemeinsam zu bewältigen, finden alle Parteien. Doch wenn es darum geht, die Zuständigkeit der Gemeinden ins Sozialhilfe- und Präventionsgesetz zu schreiben, endet die Einigkeit.Dass die kommunale Zuständigkeit sinnvoll sei, da sehr viele Geflüchtete privat untergebracht wurden, greift aus Sicht der SP zu kurz.

Die EDU schreibt, seit der Aktivierung des Schutzstatus S seien unzählige Ungerechtigkeiten von Ukrainern gegenüber anderen Flüchtlingen beobachtet worden. Um nicht überstürzt ukrainische Schutzsuchende gegenüber einer anderen Gruppe zu bevorteilen, lehnt es die EDU ab, «die Notverordnung in das ordentliche Recht zu überführen».

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