Kanton Bern verfügt Abschuss eines Wolfes news nachrichten
Damit sei die gesetzlich festgesetzte Schadengrenze erreicht, teilte die bernische Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion am Sonntag mit. Der Kanton Bern macht aber Auflagen für den Abschuss des Tiers: Der Abschuss darf nur im Zusammenhang mit einem Angriff auf eine Herde mit Schutzzaun erfolgen.
Dies deshalb, weil in der fraglichen Zeit in der Gegend von Schwarzenburg mindestens zwei Wölfe aktiv waren. Nur einer der beiden überwand nachweislich Herdenschutzmassnahmen. Geschossen werden darf nur in den Gemeinden Schwarzenburg, Rüschegg, Zimmerwald, Rüeggisberg und Niedermuhlern sowie direkt angrenzenden Gemeinden.Die Verfügung läuft am 24. Februar aus. Dazu berechtigte Verbände können gegen die Abschussverfügung Beschwerde führen.
Erst am vergangenen Freitag hatte der Berner Bauernverband einen Wolfsriss in der Gemeinde Niedermuhlern vermeldet. Drei Schafe wurden dort gerissen. Für ein gewisses Aufsehen im Kanton Bern sorgte Anfang September, dass ein Wolf am Ulmizberg oberhalb von Schliern bei Köniz gesichtet wurde.sr, sda
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