Die Erarbeitung und Änderung von Gefahrenkarten soll künftig breiter abgestützt werden.
Anstelle der Abteilung Wald und Naturgefahren soll eine Gefahrenkartenkommission zuständig sein. Der Regierungsrat schickt die entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.
Die Vernehmlassungsvorlage von Landrat Fridolin Luchsinger und Mitunterzeichnenden zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald geht zurück auf ein durch den Landrat überwiesenes Postulat. Es wurde zum Anlass genommen, die Zuständigkeiten und Prozessabläufe zur Erarbeitung, zur Änderung und zum Erlass von Gefahrenkarten auf Gesetzes- und Verordnungsstufe neu festzulegen.
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