Das Freizeitverhalten der Menschen stört wilde Tiere. Der Kanton Bern hat deshalb neue Schutzgebiete definiert und strengere Regeln erlassen.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieIn diesen gelten ab 1. Dezember neue Regeln, etwa Leinenpflicht und Drohnenflugverbot sowie vorgegebene Routen für Wintersportler.
Der Niesen ist eines von fünf neuen Wildschutzgebieten im Kanton Bern. Die Regeln gelten ab diesem Dezember. Im Könizbergwald müssen die Vierbeiner ab dem 1. April für vier Monate an die Leine. Und zwischen Kleinhöchstetten und Jaberg – dazwischen liegen Rubigen und Münsingen – gibt es gar keinen Freilauf.Allerdings müssen sich in den Wildschutzgebieten nicht nur die Hunde einschränken, sondern auch die Menschen. Wintersportler und Wandererinnen dürfen an manchen Orten die vorgegebenen Routen nicht verlassen.
«Deshalb ist es zwingend notwendig, diesen Gebieten eine rechtsverbindliche Grundlage zu geben», begründet sie das Vorgehen des Kantons. Die Massnahmen würden allerdings gezielt und entsprechend den vorkommenden Tierarten verordnet.Für etliche Wildtierarten – nicht für alle – bedeuten Hunde und Menschen grossen Stress, wie die Biologin Irene Weinberger erklärt.
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