Kann ich einen Vorbezug aus der 3. Säule zurückzahlen?

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Kann ich einen Vorbezug aus der 3. Säule zurückzahlen?
Vorsorge3AWEF-Vorbezug
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Die 3. Säule dient der individuellen Vorsorge für das Alter. Ein WEF-Vorbezug kann für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden. Bis zum Alter 59/60 Jahre ist ein WEF-Vorbezug möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch der Bezug der Altersleistung möglich. Im Gegensatz zur 2. Säule kann ein WEF-Vorbezug der 3a nicht zurückbezahlt werden.

Ich (w, 44) habe vor Jahren für den Erwerb unseres Eigenheims mein angespartes Vorsorge guthaben aus der 3. Säule vorbezogen. Kann ich diesen Vorbezug wieder zurückzahlen? Und was ist der Unterschied zu einem Vorbezug aus der 2. Säule? Die 3. Säule dient hauptsächlich der individuellen Vorsorge für das Alter. Sie ergänzt die ersten beiden Säulen (AHV und Pensionskasse) und soll dafür sorgen, dass Sie auch im Alter den gewohnten Lebensstandard beibehalten können.

Doch 3a hat noch mehr zu bieten: Häufig werden diese Vorsorgeguthaben dazu verwendet, um den Traum der eigenen vier Wände zu verwirklichen. Wie in Ihrem Fall kann man diese Gelder unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig beziehen, wenn es um die Finanzierung eines selbst genutzten Wohneigentums geht («WEF-Vorbezug»). Mit einem solchen Vorbezug können Sie den Erwerb einer selbstbewohnten Wohnung oder eines Hauses mitfinanzieren. Das Kapital können Sie aber auch für die Amortisation einer Hypothek, für wertvermehrende oder werterhaltende Investitionen in das Wohneigentum oder für Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft (Erwerb von Anteilscheinen) verwenden. Sie haben dabei die Wahl, sich Ihr Vorsorgeguthaben vollständig oder auch teilweise ausbezahlen zu lassen. Ein WEF-Vorbezug der Säule 3a ist jedoch nur bis zum Alter 59 bzw. 60 Jahre (Frauen/Männer) möglich. Wird das Vorsorgekapital der Säule 3a danach bezogen, kommt das gesamte Kapital pro Vorsorgevertrag zur Auszahlung und zur Besteuerung. Der Grund: Ab dem 59. bzw. 60. Altersjahr ist das Limit für eine frühzeitige Pensionierung erreicht. Deshalb ist nur noch der Bezug der Altersleistung möglich. Im Gegensatz zu Geldern aus der 2. Säule können Sie einen WEF-Vorbezug der Säule 3a nicht zurückbezahlen. Dies ist der bedeutende Unterschied zum Vorbezug von Geldern aus der 2. Säul

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Vorsorge 3A WEF-Vorbezug Wohneigentum Rückzahlung

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