Neu sind rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a möglich. Was ab kommendem Jahr gilt und wie auch Leute mit tiefem Einkommen profitieren können.
Die neue Regelung tritt kommendes Jahr in Kraft. Die erste rückwirkende Einzahlung ist 2026 für das Vorjahr möglich.
Unter dieser Voraussetzung zahlt es sich steuerlich aus, im laufenden Jahr auf eine Einzahlung in die Säule 3a zu verzichten. Denn mit der rückwirkenden Einzahlung lassen sich bei einem höheren Satz im Folgejahr mehr Einkommenssteuern sparen.Die Steuerersparnis trägt zu einer besseren Altersvorsorge bei. So auch, wenn man später einmal das auf 3a-Konten angesparte Guthaben in verschiedenen Jahren bezieht.
Dabei ist aber zu beachten, dass für Angestellte mit und ohne Pensionskasse unterschiedliche Regeln gelten. Gemäss Gesetz zur beruflichen Vorsorge liegt die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse bei einem Jahreslohn von 22’050 Franken. Wer mehr verdient, unterliegt der obligatorischen BVG-Versicherung. Diese Arbeitnehmenden dürfen für Einzahlungen in die Säule 3a ab kommendem Jahr bis maximal 7258 Franken abziehen.
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