Der 15-Jährige, der einen orthodoxen Juden schwer verletzt hat, bleibt in Untersuchungshaft. Der Leitende Jugendanwalt Patrik Killer erklärt, wie es jetzt weitergeht.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDer 15-Jährige, der einen orthodoxen Juden schwer verletzt hat, bleibt in Untersuchungshaft. Der Leitende Jugendanwalt Patrik Killer erklärt, wie es jetzt weitergeht.
Es heisst, dass nach wie vor ein Haftgrund vorliegt und dass die vorgeworfene Straftat so schwer ist, dass die Fortdauer der Untersuchungshaft zulässig ist. Im Jugendstrafrecht muss unser Handeln immer verhältnismässig sein.Ein Jugendlicher, den die Polizei aufgrund einer schweren Gewaltstraftat verhaftet hat, wird der Jugendanwaltschaft zugeführt.
Wieso erfährt die Öffentlichkeit im konkreten Fall nicht mehr über das Verfahren und die Ermittlungen? Grundsätzlich finden Jugendstrafverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wenn aber vonseiten der Bevölkerung ein Informationsbedürfnis besteht, entscheidet die Verfahrensleitung darüber, wie informiert werden kann. Grundsätzlich sind wir allerdings sehr zurückhaltend mit Informationen.
ist Co-Leiterin des Recherchedesk, Schwerpunkt ihrer Berichterstattung sind Medizin-, Wirtschafts- und Justizthemen sowie weitere investigative Recherchen. Sie hat mit Kollegen einen Swiss Press Award und zweimal den Zürcher Journalistenpreis erhalten.
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