Hells Angels und Bandidos: Rocker streiten im Obergericht um Freispruch

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Zwei Hells Angels, die schwer verletzt bei einer Auseinandersetzung mit Bandidos in Belp 2019 wurden, plädieren vor dem Obergericht gegen bedingte Freiheitsstrafen. Die Verteidigungen fordern Freisprüche für ihre Klienten, da sie keine aktive Beteiligung an der Gewalt nachweisen lässt.

Am zweiten Tag des Prozesses gegen Hells Angels in Bern spielte die Rivalität zu den Bandidos eine untergeordnete Rolle. Die Verteidigungen plädierten für Freisprüche für ihre Klienten. Zwei Hells Angels waren 2019 bei einer Auseinandersetzung schwer verletzt worden. Die Rocker werden sich bei der Urteilseröffnung am 13. Februar persönlich begegnen. Die beiden Hells Angels tranken noch etwas zusammen mit ihren Anwälten in der Cafeteria des Amthauses, beobachtet von drei Polizisten.

Dann machten sie sich am Dienstagvormittag kurz nach zehn Uhr auf den Heimweg. Ihre Befragung vor dem Obergericht war nach einer Dreiviertelstunde vorbei. Damit kehrte im Amthaus wieder Normalität ein, die Kantonspolizei fuhr ihr Sicherheitsdispositiv hinunter. Draussen markierten die Ordnungshüter am Mittag weiterhin Präsenz. Das Aufgebot war jedoch deutlich geringer als in den Vortagen. Die beiden Hells Angels wehren sich vor Obergericht gegen bedingte Freiheitsstrafen wegen Raufhandels. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hatte Ende Juni 2022 die beiden Männer zu bedingten Freiheitsstrafen von elfeinhalb respektive siebeneinhalb Monaten verurteilt. Neben den beiden Höllenengeln akzeptierten auch sechs Bandidos die Urteile der ersten Instanz nicht. Drei von ihnen erschienen am Montag jedoch nicht zur Verhandlung. Das Verfahren gegen einen Österreicher, der gegen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren kämpft, wurde abgetrennt und wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt. Ein anderer wird in Abwesenheit beurteilt. Beim Dritten gilt die Berufung als zurückgezogen, das Urteil des Regionalgerichts ist rechtskräftig. Die beiden kräftig gebauten Männer sind immer noch Mitglied bei den Hells Angels, tauchten aber ohne Kutte auf. Sie waren bei der Auseinandersetzung schwer verletzt worden und mussten notoperiert werden. Der eine wegen eines Bauchdurchschusses, der andere wegen einer tiefen Schnittwunde im unteren Rückenbereich. Jener mit dem Bauchschuss konnte bei seiner Befragung vor Obergericht keine detaillierten Angaben zum Vorfall in Belp machen. Er habe eine Erinnerungslücke von Freitagabend bis zum Sonntagmorgen, als er im Spital wieder erwacht sei. Im Nachhinein sei unter den Kollegen zwar darüber gesprochen worden. «Aber diese Räubergeschichten will ich nicht erzählen.» Auch zu den vier Grundwerten der Hells Angels – Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Respekt, Freiheit – sagte er nichts. Sonst würde er über zwei Stunden reden. Er wisse nichts von der möglichen Gründung eines Bandidos-Ablegers 2019. Und er gibt zu Protokoll: «Ich habe noch nie einen Bandido live gesehen.» Differenzen unter Motorradclubs würden gelöst, indem man sich an einen Tisch setze und die Sache ausdiskutiere. Belp sei ein Einzelfall gewesen. Der andere Hells Angels beantwortete nur einzelne Fragen zu seinen persönlichen Verhältnissen. Zum Vorfall in Belp sagte er konsequent: «Keine Aussage.» Im ersten Plädoyer kritisierte die Verteidigerin jenes Bandido, der nur die Länge der Freiheitsstrafe angefochten hat, das Urteil des Regionalgerichts. Dieses habe die strafmildernden Punkte nicht berücksichtigt. Ihr Klient habe bei der Auseinandersetzung nur eine untergeordnete Rolle gehabt, betonte die Anwältin. «Er durfte dort sein. Es war seine Geburtstagsparty.» Die Vorinstanz habe bei der Strafzumessung die angreifenden Hells Angels und die sich wehrenden Bandidos in einen Topf geworfen. Das Obergericht müsse diese Fehler korrigieren. Die Verteidigerin plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten. Einen Freispruch forderten die Verteidigerin und die Verteidiger der drei anderen Bandidos. Ihren Klienten könne nicht bewiesen werden, dass sie aktiv an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen seien, weder physisch noch psychisch. Die Unschuldsvermutung sei eines der höchsten Güter des Rechtsstaates.

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