Heiratsstrafe im Aargau: Finanzielle Herausforderung bei Abschaffung

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Heiratsstrafe im Aargau: Finanzielle Herausforderung bei Abschaffung
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Der Kantonsrat Aargau strebt die Abschaffung der Heiratsstrafe an, die Finanzierung stellt jedoch ein Problem dar. Der Regierungsrat plant verschiedene Vorschläge, darunter die Streichung des günstigeren Steuertarifs B für Alleinerziehende in Gemeinschaftshaushalten. Dies würde zu höheren Steuern für Konkubinate führen, was von SP und SVP kritisiert wird.

Die Heiratsstrafe soll im Kanton Aargau abgeschafft werden. Doch die grosse Frage ist: Wie ist das finanzierbar? Der Regierungsrat macht nach einem überparteilichen Vorstoss diverse Vorschläge.Der Kantonsrat ist sich einig: Er will die Heiratsstrafe abschaffen. Doch dabei sollen die Steuern für verheiratete Paare nicht etwa gesenkt werden. Stattdessen verspricht sich der Regierungsrat mit einem anderen Konzept eine bessere Lösung ohne Verzicht auf Steuereinnahmen.

Einer der Lösungsvorschläge, der der Regierungsrat auf Antwort des überparteilichen Vorstosses ausgearbeitet hat, sieht den Verzicht auf die Gewährung des günstigeren Tarifs B für Alleinerziehende mit Kindern vor, die mit ihrem Partner im gleichen Haushalt wohnen. Das würde bewirken, dass Menschen, die in einem Konkubinat wohnen, zukünftig mehr Steuern zahlen müssten.Widerstand bildete sich daraufhin aus den Reihen der SP und der SVP. Zwei Parteien, die ausnahmsweise die gleiche Meinung vertreten. Andy Steinacher, Grossrat der SVP Kanton Aargau, fordert eine Reduktion der Steuerlast für verheiratete Paare auf den Stand von Konkubinatspaaren. «Wenn man betrachtet, wie viel Geld der Kanton auf der hohen Kante hat, ist das absolut möglich», äussert sich der Grossrat gegenüber Tele M1.Die gleiche Meinung vertritt Rolf Schmid, SP-Grossrat des Kantons Aargau. Jetzt sei der ideale Zeitpunkt für die Abschaffung der Heiratsstrafe, denn der Kanton generiere mehr Einnahmen durch das neue Schätzungswesen. «Jetzt könnte man eine richtige Revision machen, die alle Familien entlastet. Ob verheiratet oder nicht.» Noch ist nicht klar, welche Variante schlussendlich zur Umsetzung ausgewählt werden wird. Eine andere Möglichkeit besteht in der Individualbesteuerung, die auf nationaler politischer Ebene besprochen wird

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