Das Bezirksgericht Frauenfeld hat den ehemaligen Chef des Thurgauer Veterinäramts freigesprochen. Auch seine drei damaligen Mitarbeiter erhielten einen vollumfänglichen Freispruch. Sie standen im Zusammenhang mit dem Tierschutzfall Hefenhofen vor Gericht.
Das Gericht urteilte, dass die Beschuldigten für ihr Handeln keine strafrechtlich relevante Verantwortung zu übernehmen haben.Das Gericht urteilte, dass die Beschuldigten für ihr Handeln keine strafrechtlich relevante Verantwortung zu übernehmen haben. Es seien zwar Fehler gemacht worden, der Amtsleiter habe aber, anders als von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durchaus gehandelt.
Dem ehemaligen Amtstierarzt wurden mehrfacher Amtsmissbrauch, Begünstigung durch Unterlassung, Tierquälerei durch Unterlassung, Gläubigerschädigung und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Diese juristische Aufarbeitung gründet auf Strafanzeigen aus dem Jahr 2017 rund um den Tierschutzfall eines Pferdezüchters aus Hefenhofen TG. Zuvor kursierten Bilder von abgemagerten und toten Pferden in den Medien.
Unter grossem öffentlichem Druck wurde schliesslich der Hof geräumt und unter anderem 90 Pferde beschlagnahmt und später versteigert.«Widerrechtliche Hofräumung»: Schadenersatz gefordertHefenhofen-Bauer in vielen Punkten freigesprochenÜber sechs Jahre Haft gefordert
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