Hauseigentümer sollen Erdbeben-Schäden mitbezahlen

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Nach einem schweren Erdbeben in der Schweiz sollen Hausbesitzende im Umfang von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme einen zweckgebundenen Beitrag an die Schäden leisten. Eine entsprechende Botschaft will der Bundesrat bis Ende 2024 verabschieden.

Schwere Erdbeben gehören laut dem Bundesrat zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist.Damit würden im Fall eines Erdbebens rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen, schrieb die Landesregierung am Mittwoch. Von einem schweren Beben betroffene Hausbesitzende sollen so rasch entschädigt werden.

Bei der SVP sowie dem Hauseigentümer- und dem Schweizerischen Versicherungsverband stiess der Vorschlag des Bundesrats auf komplette Ablehnung. Wer die Risiken abdecken wolle, könne das bereits heute auf freiwilliger Basis tun. Ausserdem sei die Sonderpflicht willkürlich, denn sie treffe nur Gebäudeeigentümer.

Schwere Erdbeben gehören laut dem Bundesrat zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und den Ergebnissen der neueren Forschung hält der Bundesrat in seinem Bericht zur Vorlage im Dezember 2023 fest, dass praktisch auf dem gesamten besiedelten Gebiet der Schweiz ein relevantes Erdbebenrisiko bestehe.

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