Hausbesitzer verklagt Gemeinde auf drei Millionen Franken – nun liegt das Urteil des Obergerichts vor

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Ein Hausbesitzer macht der Gemeinde Küttigen schwere Vorwürfe: Sie habe, zusammen mit seinem Schwiegervater, auf seinem Grundstück ein Haus realisiert, obwohl er dem Projekt nicht zugestimmt habe. Die Gemeinde widerspricht. Nun ist der kuriose Baustreit um ein Kapitel reicher.

Hausbesitzer verklagt Gemeinde auf drei Millionen Franken – nun liegt das Urteil des Obergerichts vor

Der Ursprung des Falls liegt 22 Jahre zurück: Gygli und seine Frau wollten 2003 ein Eigenheim realisieren. Die Gemeinde sprach die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus auf Gyglis Grundstück. Dies mit der Auflage, eine Stützmauer zu bauen – einer sogenannten Eigentumsbeschränkung. «Die Gemeinde und ihr Baumeister haben diese Liegenschaft erstellt», sagte Gygli bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Aarau letztes Jahr. Er bezichtigte die Gemeinde der Vetternwirtschaft. Gemeindepräsident Tobias Leuthard, 2003 noch nicht wohnhaft in Küttigen, hielt dagegen: «Wir haben lediglich die Baubewilligung erteilt.» Gygli ordne die Vorgänge auf der Gemeinde falsch ein, sagte der Anwalt der Gemeinde.

Wieso ging Gygli vor über 20 Jahren nicht gegen seinen Schwiegervater vor? In seiner Beschwerde gegen das Urteil des Bezirksgerichts gab er dazu folgende Antwort: «Zum damaligen Zeitpunkt 2003 waren mir einige Tatsachen noch nicht bekannt, und so schien es in diesem Moment die einzige Option, gegen meinen Schwiegervater rechtliche Schritte einzuleiten. Dies habe ich aus Respekt zur Familie unterlassen.

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