Bei einem Handyanbieter-Wechsel läuft die Kündigung beim alten Anbieter automatisiert. Beim TV- und Internet-Abo nicht.
Worum geht es? Wechselt jemand mit seiner Handynummer zu einem neuen Anbieter, dann läuft die Kündigung des alten Vertrags automatisiert. Die Anbieter haben dafür eine gemeinsame Plattform eingerichtet. Anders läuft es bei kombinierten Festnetz-, Fernseh- und Internet-Abos. Da übernehmen die meisten Anbieter die Kündigung nicht für ihre neuen Kundinnen und Kunden.
«Espresso Aha!» Box aufklappen Box zuklappen Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns! Kostet der Anbieterwechsel etwas? Auf der Portierungsvollmacht muss in der Regel angegeben werden: Soll der Anbieterwechsel per sofort erfolgen oder unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist? Wird «per sofort» gewählt, muss der Kundin oder der Kunde dem bisherigen Anbieter eine Strafgebühr bezahlen.
Wie funktioniert der Anbieterwechsel bei Festnetz, TV und Internet? Bei Abonnements mit TV und Internet gibt es keine automatisierte Kündigung beim alten Anbieter. Verträge für TV und Internet muss man deshalb selbst kündigen. Für Festnetz-Verträge gibt es zwar ebenfalls eine Plattform mit automatischer Kündigung, wenn die Nummer portiert wird.
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