Deutschland ermöglicht einfache Änderungen des Geschlechtseintrags durch das neue Selbstbestimmungsgesetz.
Drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag sind auf einem Banner der Initiative «dritte Option» zu sehen. Foto: Peter Steffen/dpa/Symbolbild - sda - Keystone/dpa/Peter Steffen
In Deutschland können Geschlechtseinträge künftig einfacher geändert werden: Grundlage dafür ist das neue Selbstbestimmungsgesetz, das der Bundesrat am Freitag abschliessend billigte.ersetzt das umstrittene Transsexuellengesetz, das in Teilen vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden war.
Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 Jahren können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. In beiden Fällen ist aber eine Erklärung über eine vorherige Beratung notwendig.Eine Begrenzung, wie oft der Geschlechtseintrag geändert werden kann, gibt es nicht.
Das bisherige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 hatte vorgesehen, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entschied dann das zuständige Amtsgericht. Teile der Vorschriften wurden aber inzwischen vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Von Betroffenen wurden die bisherigen Regelungen vielfach als erniedrigend und diskriminiert empfunden.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sei endlich Schluss damit, betonte Paus. «Nach Jahrzehnten der Diskussion wird die geschlechtliche Selbstbestimmung endlich so geregelt, wie es einem freiheitlichen Rechtsstaat gebührt, dessen Kern die Würde des Menschen bildet».. «Das Selbstbestimmungsgesetz krankt an allen Ecken und Enden und es ist ein echtes Sicherheitsrisiko», erklärte Unions-Fraktionsvize Andrea Lindholz.
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