Gericht: Südafrikas Ex-Präsident darf bei Wahl nicht kandidieren

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Gericht: Südafrikas Ex-Präsident darf bei Wahl nicht kandidieren
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Ex-Präsident Zuma darf nicht mehr als Abgeordneter kandidieren. Dies hat Südafrikas Verfassungsgericht entschieden.

Zuma war vor wenigen Monaten von der Regierungspartei Afrikanischer Nationalkongress suspendiert worden. Er hatte eine eigene Partei gegründet, Umkhonto We Sizwe , als deren Vorsitzender er bei den Wahl en am 29. Mai antreten wollte. Mit dem Urteil hob das Verfassungsgericht den früheren Entscheid eines Sondergerichts auf, der besagt hatte, Zuma könne bei derdas Land 1994 in die Demokratie führte.

Zuma war Präsident von 2009 bis 2018, als er das Amt aufgrund schwerer Korruptionsvorwürfe verlassen musste. Er wurde 2021 zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt. Dies, nachdem er sich geweigert hatte, vor einem Ausschuss auszusagen, der Miss- und Vetternwirtschaft während seiner Amtszeit untersuchen sollte.

Zumas Verhaftung löste Unruhen aus. Bei diesen starben 350 Menschen und Hunderte Geschäfte wurden geplündert und in Brand gesetzt. Nach nicht einmal acht Wochen wurde er jedoch wegen angeblicher Gesundheitsprobleme entlassen.

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