Vor 50 Jahren wurde mit Margrith Bigler-Eggenberger die erste Frau ans Bundesgericht gewählt – eine Wahl mit Misstönen.
Die Schweizerinnen waren spät dran: Erst 1971 erhielten sie das Recht, auf Bundesebene abzustimmen und sich in Ämter wählen zu lassen. Zwölf Frauen zogen damals ins Eidgenössische Parlament ein. Drei Jahre später, am 4. Dezember 1974, kam es zu einer weiteren Premiere: Margrith Bigler-Eggenberger wurde als erste Frau ins Bundesgericht gewählt.
Die ersten Schwierigkeiten taten sich nach dem Studium auf, als sie das Anwaltspatent anstrebte. Dafür benötigte sie einen Praktikumsplatz. Sie fand aber keine Kanzlei, die bereit war, eine Frau aufzunehmen. Schliesslich kam sie bei einem Amtsgericht unter. Manipulierter Lebenslauf Zunächst nahm alles seinen regulären Gang: Die Juristin schickte ihren Lebenslauf mit ihren Qualifikationen ans Parlament, das über ihre Wahl zu entscheiden hatte. Doch dieser Lebenslauf kam im National- und Ständerat nie an.
Ungeklärte Täterschaft Bis heute ist nicht bekannt, wer Bigler-Eggenbergers Lebenslauf damals zusammenstrich. Die Historikerin Elisabeth Joris spricht von einem Skandal: «Das war ein Beispiel der unverschämten Haltung Frauen gegenüber, die nicht als Gleiche angesehen wurden, trotz der Einführung des Stimm- und Wahlrechts. Und von dieser Haltung leitete sich sogar die Berechtigung ab, Unterlagen zu fälschen.
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