Boniswil plant ein neues Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen an der Schulstrasse. Das fünfeckige Gebäude überzeugt mit seiner Architektur und bietet eine gute Wohnqualität.
Boniswil plant ein neues Mehrfamilienhaus an der Schulstrasse. Das fünfeckige Gebäude wird zwölf Wohnungen und eine Tiefgarage mit 17 Stellplätzen bieten. Das Baugesuch liegt bis zum 3. März öffentlich aus. Das Projekt, als Arealüberbauung konzipiert, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um von einer Regelbauweise abzuweichen. Insbesondere die architektonische Gestaltung, die Erschliessung, die Einordnung ins Ortsbild und der Freiraum werden berücksichtigt.
Ein Fachgutachten bescheinigt eine sehr gute Wohnqualität. Die Wohnungen mit 3½ und 4½ Zimmern sind um ein zentrales Treppenhaus mit Lift angeordnet. Sie profitieren laut Gutachten von grossen Fensteröffnungen und Balkonflächen. Der kompakte und unregelmäßige Grundriss - ein Pentagon - resultiert laut Fachgutachten aus der Parzellenform, den beiden angrenzenden Strassen sowie dem Abstand zum Pfaffenhaldenbach. In der Umgebung sei keine eindeutige Gebäudeausrichtung erkennbar, wodurch die gewählte Grundrissform gut geeignet sei. Diese ermögliche, die Wohnungen in alle Richtungen anzuordnen und zum grossen Teil dem Lärm zu entziehen. Leicht wirkende Staketengeländer tragen zum hochwertig anmutenden Fassadenbild bei. Auf dem extensiv begrünten Flachdach sind leicht geneigte Photovoltaik-Elemente angeordnet. Das geplante Mehrfamilienhaus überzeugt in seiner architektonischen Gestaltung. Auch die Höhe des dreigeschossigen Hauses fügt sich gut in die bestehende Bebauung ein. Mit einer Fassadenhöhe von 9,7 Metern werden die zulässigen 11 Meter deutlich nicht erreicht. Entlang der Parzellengrenzen sind Bäume und Büsche in unterschiedlicher Höhe vorgesehen, zum Gebäude hin eine Grünfläche. Für die Bewohner ergibt sich trotz der etwas ausgestellten Gebäudelage eine gewisse Privatheit. Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt über die Moosbreitestrasse. Damit wird der Aussenraum der Arealüberbauung von diesem weitgehend befreit. Der Erhalt der Lärmschutzwand entlang der Seetalstrasse soll geprüft werden, da sie grundsätzlich abweisend wirkt.
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