Ein Angeklagter wurde vom Obergericht Aargau freigesprochen, nachdem bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle ein illegaler Schlagstock in seinem Auto gefunden worden war. Das Gericht urteilte, dass die Durchsuchung des Fahrzeugs nicht hätte stattfinden dürfen.
Der Angeklagte ist nun vom Obergericht Aargau freigesprochen worden.Obwohl bei einem Angeklagten bei einer routinemässigen Verkehrskontrolle ein illegaler Schlagstock gefunden wurde, hat das Obergericht Aargau freigesprochen. Im Urteil hält das Gericht fest, dass die Durchsuchung des Autos nicht hätte stattfinden dürfen. Dies berichtet die « Aargau er Zeitung».Die Kantonspolizei Aargau hätte die Durchsuchung des Autos nicht machen dürfen .
Somit sei eine Personenkontrolle und die Durchsuchung des Autos nicht gerechtfertigt gewesen. Das Gericht gab dem Angeklagten recht und sprach ihn frei. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, jedoch ohne Erfolg. Das Obergericht wies die Beschwerde ab. Es stellte in seinem schriftlichen Urteil fest, dass die Durchsuchung des Fahrzeugs illegal war – ein Rüffel für die Polizei.
Freispruch Polizei Durchsuchung Strafrecht Aargau
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