Wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt und in eine geschlossene Einrichtung verbannt, möchte ein 68-jähriger Frauenmörder nun in eine offene Strafanstalt umziehen. Allerdings wird sein Antrag von dem Verwaltungsgericht abgelehnt.
. DNA-Spuren und belastende Zeugenaussagen führten schliesslich aber zu einer Verurteilung durch das Bezirksgericht Horgen ZH. Wegen vorsätzlicher Tötung wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Das Obergericht erhöhte das Strafmass vor vier Jahren dann sogar auf 12 Jahre.
Zwar verzichte er derzeit auf Alkohol und habe seit der Tötung seiner Partnerin keine neue Beziehung begonnen. Dennoch mindere dies das Risiko eines Rückfalls nicht. Entscheidend sei, dass er sich nicht mit seiner Tat auseinandersetzen wolle. Nach wie vor bestreitet der Verurteilte nämlich, seine damalige Partnerin getötet zu haben.
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