Im Kampf um Basler Kindertagesstätten soll eine 33-jährige Frau mit Falschanzeigen und Schikanebetreibungen ihre Konkurrentinnen fertig gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von 40 Monaten.
Im Kampf um Basler Kindertagesstätten soll eine 33-jährige Frau mit Falschanzeigen und Schikanebetreibungen ihre Konkurrentinnen fertig gemacht haben: Die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von 40 Monaten.Betrug, Erpressung, Urkundenfälschung, Verleumdung, Nötigung, falsche Anschuldigungen: Die Liste der Anschuldigungen gegen die heute 33-jährige Schweizerin ist lang.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällte ein historisches Urteil gegen die Schweiz. Rechtsprofessorin Evelyne Schmid erklärt, was das bedeutet und spricht einen heiklen Aspekt an.Copyright © bz Basel. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Aargauer Zeitung ist nicht gestattet.
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