Frau von ehem. Gemeindepräsident Lauterbrunnen vor Gericht

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Mit 58 Stichen wurde Martin Stäger von seiner Gattin getötet. Am Montagnachmittag verkündet das Gericht sein Urteil gegen die 60-Jährige. War sie zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig?

Es werde erst über eine Entlassung aus der psychiatrischen Einrichtung gesprochen werden, wenn von der Beschuldigten keine Gefahr mehr ausgehe. Ein fakultativer Landesverweis ist, laut Gerichtspräsidentin, unverhältnismässig. Auch, weil sie keine Vorstrafen habe.

Die 60-Jährige habe inzwischen keinen Kontakt zu ihren Töchtern oder Enkelkindern. Sie leide an starken Schuld- und Schamgefühlen.Der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung sei gegeben. Aber man könne ihr keine Verwerflichkeit vorwerfen, da sie die Tötung nicht geplant habe. «Das Ganze musste einfach aufhören», habe die Beschuldigte vor Gericht gesagt. Sie habe damals keinen anderen Ausweg gesehen. Nach der Tat habe sie suizidale Gedanken gehabt. Zwei Tage nach der Tat habe sie die Polizei kontaktiert und die Tat gestanden. Ihr Mann habe ja versucht, sie zu vergiften.In wenigen Minuten wird Gerichtspräsidentin Fritz am Regionalgericht Oberland in Thun das Urteil verkünden. Das Kollegialgericht ist in Fünferbesetzung anwesend.

Heute entscheidet das Regionalgericht Oberland über die Zukunft der Ehefrau des ehemaligen Gemeindepräsidenten von Lauterbrunnen.Aus dem Massnahmenantrag der Berner Staatsanwaltschaft geht Folgendes hervor:

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