Eine 45-jährige Filialleiterin aus dem Kanton St. Gallen wurde wegen fahrlässigen Fahrens in fahrunfähigem Zustand verurteilt, aber vom Obergericht freigesprochen. Sie beteuerte, dass ihr Ex-Freund ihr das Schlafmittel heimlich verabreicht hatte.
Die 45-jährige nordmazedonische Filialleiterin aus dem Kanton St. Gallen war im April 2023 morgens um 9.45 Uhr auf der Autobahn A4 mit ihrem Mercedes unterwegs. Sie hatte das Schlafmittel Zolpidem eingenommen und erlitt einen Sekundenschlaf. Auf Höhe Adlikon touchierte sie zweimal die Leitplanke, bis sie zum Stillstand kam. Ein hinter ihr folgender Lieferwagenlenker sagte aus, dass sie zuvor auf einer Strecke von rund sechs Kilometern Schlangenlinien gefahren sei. Verletzt wurde niemand.
Das Bezirksgericht Andelfingen hatte sie wegen fahrlässigen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 2400 Franken und einer Busse von 100 Franken verurteilt. Der Einzelrichter argumentierte, dass die Frau hätte bemerken müssen, dass sie sich in einem fahrunfähigen Zustand befand und sofort anhalten sollen. Sie wehrte sich und gelangte ans Obergericht. An der Verhandlung vom Mittwoch bestritt sie nicht, das Medikament eingenommen zu haben. Sie erklärte, dass ihr Ex-Freund ihr das Schlafmittel heimlich verabreicht habe. Sie nehme keinen Alkohol, Drogen oder Medikamente. Sie vermutete, dass sich das Schlafmittel im Frühstück befunden habe. Gegen den Ex-Freund laufen Verfahren wegen Handels und Verkaufs von Dopingmitteln. Ihr Verteidiger verlangte einen Freispruch. Er sagte, dass sich seine Mandantin in einem schlafwandlerischen Zustand befunden habe, als sie mit dem Auto unterwegs war. «Es war eine Autofahrt im Schlaf.» Es sei zwar selten, dass das bei der Einnahme von Zolpidem vorkomme, aber werde in der einschlägigen Fachliteratur explizit erwähnt. Das Obergericht sprach die Frau frei
SCHLAFMITTEL UNFALL GERICHTSVERFAHREN FREISPRUCH EX-FREUND
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