Frau hätte 3,1 Millionen geerbt – Testament durch Fehler ungültig

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Weil auf dem handschriftlich verfassten Testament die Unterschrift fehlt, muss eine Frau nun auf ein Erbe von 3,1 Millionen Franken verzichten. Der Fehler hätte sich vermeiden lassen.

hervorgeht, wurde ihrem letzten Willen nicht entsprochen. Denn ihre Schwester, die die einzige Verwandte der Frau war, hat das Testament angefochten.Der Fall landete schliesslich vor dem Bundesgericht. Dieses hält in seinem Urteil fest, dass das Testament nicht den streng geregelten Formvorschriften entspricht.

So habe die Verstorbene das Testament am Schluss nicht unterschrieben und den Namen auf dem Couvert in Grossbuchstaben geschrieben. Das Testament sei demnach als ungültig zu betrachten. Auf dem Erbschaftsamt könne man das Testament auf solche Formfehler kontrollieren lassen. «Der Formfehler wäre einer Juristin oder einem Juristen sofort aufgefallen und einfach zu korrigieren gewesen», heisst es im Beitrag.Ist es tatsächlich nötig, ein Testament für Social Media aufzusetzen? Swisscom-Experte und -Coach Marcel Curien zeigt dir, wie du deinen digitalen Nachlass in vier Schritten regelst.

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