Frau (62) legt Giftköder aus, um «obdachlose Kinder» vor Wölfen zu schützen

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Weil sie in einer Unterländer Gemeinde Giftköder verteilt hatte, verurteilte das Bezirksgericht Dielsdorf eine Juristin wegen Tierquälerei. Die Frau erklärte, dass sie die Köder ausgelegt hatte, damit Wölfe in der Region keine obdachlosen Kinder reissen.

Ihr Sohn, der unter tragischen Umständen verstorben sei, habe viele obdachlose Freunde gehabt, erklärte die Angeklagte. Zum Schutz von auf der Strasse lebenden Kindern habe sie deshalb Giftköder ausgelegt. Ihr Anwalt argumentierte, dass die verwendete Dosis Rattengift nicht einmal ausgereicht hätte, um einen Hund oder eine Katze zu töten. Deswegen könne man die Frau nicht wegen Tierquälerei verurteilen.

Der Richter hielt fest, dass durch die Köder keine Wölfe und vermutlich auch keine anderen Tiere gestorben seien. Trotzdem stellten sie eine Gefahr dar und die Frau habe das Leiden der Tiere in Abrede gestellt. Sie wurde deshalb wegen mehrfacher versuchter Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von total 4200 Franken verurteilt.Die 62-Jährige war ausserdem wegen übler Nachrede angeklagt.

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