Der Kanton Basel-Stadt stellt Firmen ein Förderpaket zur Verfügung, um die Auswirkungen der OECD-Mindeststeuer abzufedern. Die grossrätliche Wirtschafts- und Abgabekommission will das Paket mit mehr Geld alimentieren als von der Regierung vorgeschlagen.
Die Einführung der OECD-Mindeststeuer bringt dem Kanton Basel-Stadt massive Mehreinnahmen. Um die Steuererhöhung zu kompensieren, sollen Firmen ein Förderpaket erhalten. Die grossrätliche Wirtschaft s- und Abgabekommission will dieses mit mehr Geld alimentieren als von der Regierung geplant. Das Förderpaket soll dazu beitragen, dass sich international tätige Firmen in Basel weiterhin wohlfühlen.
Mit der OECD-Mindeststeuer müssen international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro und mehr mindestens 15 Prozent Steuern auf ihren Gewinn bezahlen. Im Kanton Basel-Stadt wurden solche Unternehmen bisher mit rund 13 Prozent besteuert. Die Einführung der nationalen Ergänzungssteuer im Rahmen der OECD-Reform bedeutet, dass diese Firmen – die in Basel für 27 Prozent der Arbeitsplätze und 57 Prozent der Wirtschaftsleistung verantwortlich sind – künftig mehr Geld an den Fiskus abliefern müssen. Um die drohende Abwanderung von Arbeitsplätzen zu verhindern, hat die Basler Regierung im Juni 2024 ein Standortpaket vorgelegt. Demnach sollen die Mehreinnahmen via Innovationsförderung an die Unternehmen zurückgegeben und die Standortattraktivität der Stadt verbessert werden. Es geht um richtig viel Geld: Finanzdirektorin Tanja Soland (SP) bezifferte die jährlichen Mehreinnahmen auf 270 bis 310 Millionen Franken. Vermutlich eine zu konservative Schätzung, wie sich in den Diskussionen in der grossrätlichen Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates gezeigt hat. Der neue Fonds, mit dem die Fördermassnahmen finanziert werden, soll deswegen mit mehr Geld alimentiert werden. Die WAK hat die jährliche Obergrenze gegenüber dem Ratschlag der Regierung von 300 auf 500 Millionen Franken erhöht. 80 Prozent des Gesamtbetrags stehen für den Förderbereich Innovation zur Verfügung, 20 Prozent für Gesellschaft und Umwelt. Im Bereich Innovation sollen Firmen für ihren Personalaufwand in der Forschung und ihre Anlagen wie zum Beispiel Labore Abgeltungen erhalten. Beiträge beantragen können sämtliche juristische Personen, die im Stadtkanton steuerpflichtig sind – ausser Briefkastenfirmen. Auf Antrag der WAK können diese Aufwendungen in der gesamten Nordwestschweiz geltend gemacht machen, wobei solche im Stadtkanton stärker unterstützt werden. Laut WAK wird damit der Tatsache Rechnung getragen, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten, die für den Wohlstand Basels verantwortlich sind, nicht an den Kantonsgrenzen Halt machen. Im Förderbereich Gesellschaft und Umwelt steht die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Vordergrund. Laut WAK-Vorschlag sollen Unternehmen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung von mindestens drei Wochen Elternzeit für ihre Arbeitnehmenden haben. Die Vorgaben im Ratschlag der Regierung waren weniger verbindlich. Ebenfalls aus diesem Topf sollen jährlich 15 Millionen Franken an nicht gewinnorientierte Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences fliessen. Mit der von der Regierung beantragten Erhöhung der kantonalen Steuer für Unternehmensgewinne ab 50 Millionen Franken ist die WAK einverstanden. De facto wird diese damit dem Niveau der nationalen Ergänzungssteuer angepasst. Für Basel-Stadt hat dies den Vorteil, dass die Mehreinnahmen gesamthaft im Kanton verbleiben. Laut WAK bedeute dies für die Unternehmen und den Kanton mehr Planungs- und Rechtssicherheit. Dieser steuertechnische Kniff ist allerdings umstritten – verstärkt er doch die ohnehin privilegierte Stellung wirtschaftsstarker Kantone.
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