Folgen der CS-Notübernahme: Der Rechtsstreit über die AT1-Anleihen brodelt weiter: Die Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan will sich mit fünf Partnergesellschaften zusammentun, um das Vorgehen gegen die Wertloserklärung der Anleihen zu koordinieren.
John Quinn ist Gründer der Kanzlei Quinn Emanuel Urquahart & Sullivan.Im juristischen Streit um die von den Schweizer Behörden verfügte Wertloserklärung der sogenannten AT1-Anleihen der Credit Suisse wollen mehrere Anwaltskanzleien ihr Vorgehen nun koordinieren. Die Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan kündigte am Freitag an, sich dazu mit fünf Partnerfirmen auf der ganzen Welt zusammen zu tun.
Mit den Partnerschaften würden die Beschwerden auch auf Kleinanleger ausgedehnt, schreibt die international tätige US-Kanzlei in ihrer Mitteilung. Quinn Emanuel hatte vor Wochenfrist mitgeteilt, dass die Kanzlei beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Beschwerde gegen den Entscheid der Behörden eingereicht hatte. Sie vertritt laut eigenen Angaben eine Gruppe von Investoren, die zusammen über 4,5 Mrd. Fr. an AT1-Anleihen der Credit Suisse besitzen.
Quinn Emanuel arbeite nun in den USA mit der Kanzlei Wollmuth Maher & Deutsch, in Grossbritannien mit Keidan Harrison, in Singapur mit Engelin Teh und im Nahen Osten mit ‹Global Advocacy and Legal Counsel› zusammen. In der Schweiz tut sich die US-Kanzlei zudem mit Geissbühler Weber & Partners zusammen.
Im Rahmen der von den Behörden verfügten Übernahme der kriselnden Credit Suisse durch die UBS waren die sogenannte Additional-Tier-1-Anleihen der CS im Wert von rund 16 Mrd. Fr. für wertlos erklärt worden. Der Entscheid hatte auch international hohe Wellen geworfen. Die Schlagzeilen hätten sich bisher auf grössere institutionelle Inhaber konzentriert, so Quinn Emanuel. Es gelte aber auch, die Auswirkungen des «rechtswidrigen Vorgehens der Finanzmarktaufsicht Finma» auf die Ersparnisse vieler Kleinanleger zu würdigen, so die Mitteilung.
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