Wer bisher ein E-Auto kaufte, profitierte davon, dass diese Fahrzeuge von der Automobilsteuer befreit waren. Ab dem kommenden Jahr werden aber auch auf Strom-Modellen Abgaben fällig.
Bislang waren Elektrofahrzeuge steuerlich bevorteilt. Konkret waren sie von der Automobilsteuer befreit. Wird ein normales Verbrennerauto verkauft, werden 4 Prozent des Importpreis als Steuer erhoben. Das ist künftig auch bei den Elektroautos so. Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds sichern, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.
Der Anteil an Elektrofahrzeugen sei in den letzten Jahren stetig gestiegen. Alleine von 2018 bis 2022 «hat sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos von etwa 8000 auf über 45'000 fast versechsfacht», schreibt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit . Ursprünglich war die Steuerbefreiung geschaffen worden, um marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität zu setzen.
In der Vernehmlassung war die Abschaffung des Steuervorteils mehrheitlich auf positive Reaktionen gestossen. Rund ein Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden hat aber eine spätere Inkraftsetzung gewünscht. Fundamentalen Widerstand gab es unter anderem von der SVP. Diese will die Automobilsteuer gleich für alle Arten von Autos abschaffen.
Der Bund möchte hingegen mit den Steuern für alle Autos den Bundeshaushalt entlasten. Wenn die Einlagen aus der Automobilsteuer in den NAF wieder ansteigen, könnten die Einlagen aus der Mineralölsteuer in den NAF zumindest vorübergehend gekürzt werden. Dadurch werde der allgemeine Bundeshaushalt um bis zu 150 Millionen Franken pro Jahr entlastet.
Sollen dem Bistum Basel Mittel entzogen werden, bis sich in Sachen Missbräuche und Kulturwandel etwas tut? Diese Frage wird an der Luzerner Synode heiss diskutiert.Copyright © Luzerner Zeitung. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Luzerner Zeitung ist nicht gestattet.
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