Seit einem EGMR-Urteil können vorläufig aufgenommene Personen ihre Familie früher nachziehen. Der Bund will die Praxisänderung auf Gesetzesebene nachvollziehen.
Seit einem EGMR-Urteil können vorläufig aufgenommene Personen ihre Angehörigen früher nachziehen – jetzt will der Bundesrat die Praxisänderung auf Gesetzesebene nachvollziehen. - keystoneDie generelle Wartefrist von drei Jahren soll künftig auf zwei Jahre verkürzt werden.Familienangehörige von in der Schweiz vorläufig aufgenommenen Personen sollen künftig bereits nach zwei statt drei Jahren nachgezogen werden können.
In besonderen Fällen soll der Familiennachzug gemäss Entwurf auch vorher bewilligt werden können. Dies sei etwa der Fall, wenn sich Kinder in besonders prekären Umständen befinden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. August 2024.Laut dem Bund haben zwischen 2018 und 2022 jährlich durchschnittlich 333 Personen mit vorläufiger Aufnahme ein Gesuch um Familiennachzug gestellt: Bei rund 126 Personen wurde dieses gutgeheissen.
Finden Sie es richtig, dass Familienangehörige von in der Schweiz vorläufig aufgenommenen Personen bereits nach zwei Jahren nachgezogen werden können?Insgesamt sollte es aber zu keiner Zunahme von Familiennachzügen kommen. Dies, weil die Voraussetzung wie die wirtschaftliche Unabhängigkeit für einen Familiennachzug bestehen bleiben.
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