Das Bezirksgericht Bülach ZH bestätigte, dass ein Abschleppdienst einem Falschparker eine Gebühr von 1427 Franken auferlegen darf.
Das Bezirksgericht Bülach ZH bestätigte, dass ein Abschleppdienst einem Falschparker eine Gebühr von 1427 Franken auferlegen darf.Ein Falschparker erhielt in Zürich eine Gebühr in Höhe von 1427 Franken fürs Abschleppen.Das Bezirksgericht Bülach ZH deklarierte die hohe Summe als gerechtfertigt.» von einem «klaren Missverhältnis zur erbrachten Leistung» die Rede.
Das sind 130Im Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach ZH weist ein Vertreter der Autohilfe-24 AG die Vorwürfe nun zurück. Er spricht sich entschieden gegen eine gesetzeswidrige Berechnung der Abschleppkosten und damit Wucher aus.Bei einem 4x4-Antriebsfahrzeug oder bei Bedarf eines anderen Abschleppfahrzeugs könnten Zusatzkosten anfallen.
Abschleppdienst Zürich Gericht Parkverbot Falschparker
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