Ex-Richter verurteilt: Keine Gefängnisstrafe nach Vergewaltigung

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Ex-Richter verurteilt: Keine Gefängnisstrafe nach Vergewaltigung
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Ein ehemaliger Bündner Verwaltungsrichter wurde wegen Vergewaltigung seiner Praktikantin verurteilt. Das Urteil umfasst eine bedingte Freiheitsstrafe.

schenkte den Aussagen der ehemaligen Praktikantin Glauben. «Die Darlegungen des Beschuldigten vermochten die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht zu entkräften», zitiert «Blick» aus dem Urteil.

Die Verteidigung hatte argumentiert, die Praktikantin sei eine «Femme fatale» gewesen. Sie hätte ihre Reize gezielt eingesetzt.Während der Verhandlung sorgte die Frage eines Laienrichters für Aufsehen. Er fragte das Opfer: «Hätten Sie nicht die Beine besser zusammenpressen müssen?» Dies löste laut «Blick» einen öffentlichen Aufschrei aus. Der Beisitzrichter das Opfer fragte, warum sie sich nicht gewehrt habe. Sie sei ja nicht «unkräftig gebaut».Die umstrittenen Aussagen führten zu Protesten. 200 Menschen strömten am Freitagabend auf die Strassen von Chur, schreibt «Blick». Das Motto derDer Prozess fand in Graubünden statt, wo der Angeklagte früher als Richter tätig war.

«20 Minuten» berichtet, dass einige Verfahren wegen verbaler und tätlicher Belästigung aufgrund von Verjährung eingestellt wurden.

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