Wegen Mordes an seiner Schwiegertochter muss ein 60-jähriger Mann aus Pratteln für 19 Jahre ins Gefängnis. Der Verteidiger kündigte die Berufung an.
Wegen Mordes an seiner Schwiegertochter muss ein 60-jähriger Mann aus Pratteln für 19 Jahre ins Gefängnis. Hinzu kommt ein Landesverweis von 15 Jahren. Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal die Berufung an.Der 60-jährige Schwiegervater aus Pratteln, der seine Schwiegertochter getötet hatte,
Gerichtspräsident Robert Karrer bezog sich während der Urteilsbegründung nebst den Analysen des Institutes für Rechtsmedizin vor allem auf eine Audioaufnahme: Die verstorbene Frau hatte den Streit mit ihrem Schwiegervater auf ihrem Mobiltelefon aufgezeichnet. Die 30-minütige Aufnahme sei verwertbar, betonte Karrer.
Der 60-Jährige fügte der 24-jährigen Frau noch zusätzliche Verletzungen am Hinterkopf zu, als sie bereits blutend und wehrlos am Boden lag. Dabei rammte er der Frau gar acht Zentimeter tief ein Messer in den Schädel.
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