Ein Zürcher Paar hat seine Partnerschaft eintragen lassen wollen. Gemäss Verwaltungsgericht ist dies Hetero-Paaren aber nicht erlaubt – und dies ist trotzdem keine Diskriminierung.
Weil das Zivilstandsamt ihr Begehren ablehnte, fühlte ein Paar sich diskriminiert und zog vor Gericht.Der 51-Jährige und seine 47-jährige Partnerin haben zusammen drei Kinder. Im Januar 2021 stellte sie den unüblichen Antrag, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen – wie es bis zur Inkraftsetzung der «Ehe für alle» ausschliesslich für Homosexuelle vorgesehen war.
Das Zivilstandsamt der Stadt Zürich legte zunächst einen Termin fest, stornierte diesen aber wieder, als es merkte, dass es sich beim Paar um Heterosexuelle handelte. Als Begründung gab das Amt an, dass die eingetragene Partnerschaft nur für Homosexuelle sei.Das Paar fühlte sich diskriminiert und rekurrierte beim Gemeindeamt und beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses liess die beiden nun aber ebenfalls abblitzen, wie aus dem Urteil hervorgeht.
Das Hetero-Paar werde nicht diskriminiert, wenn es von der eingetragenen Partnerschaft ausgeschlossen werde. Schliesslich könne das Paar auch «normal» heiraten. Die Unterschiede zwischen «normaler» Ehe und eingetragener Partnerschaft seien nicht so gross, dass das Paar dadurch besonders betroffen sei.Als Grund für ihren unüblichen Wunsch gab das Paar an, dass es eine Absicherung wolle wie eine Ehe, allerdings ohne zu heiraten.
Ob das Paar inzwischen «normal» geheiratet oder einen Konkubinatsvertrag abgeschlossen hat, geht aus dem Urteil nicht hervor. Eine eingetragene Partnerschaft gäbe es für die beiden ohnehin nicht mehr: Seit dem 1. Juli können Paare unabhängig von ihrem Geschlecht heiraten. Eingetragene Partnerschaften gibt es seitdem keine neuen mehr.
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