Die bisherige Praxis der Hinterbliebenenrenten stammt aus dem Jahr 1948. Sie gilt als überholt, denn sie diskriminiert Witwer, wie verschiedene Gerichte festgestellt haben. Der Vorschlag des Bundesrates sorgt für Kritik. Am Freitag hat die zuständige Parlamentskommission darüber diskutiert.
Die bereits laufenden Renten von über 55-jährigen Witwen und Witwern werden allerdings weiter bezahlt. Der Bundesrat wolle die Ungleichbehandlung bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen, heisst es in einer Mitteilung.
Auch ein SpareffektMit der neuen Regelung sollen Hinterbliebene gezielt unterstützt werden, solange sie unterhaltsberechtigte Kinder haben. Die Revision berücksichtige sowohl armutsgefährdete Personen als auch altersbedingte Umstände, schreibt der Bundesrat. Ausserhalb dieser schwierigen Zeiten sei es «nicht mehr gerechtfertigt, unabhängig von der finanziellen Situation der Versicherten lebenslange Renten auszurichten».
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