Ein engagierter Konsument wehrt sich bis vor Bundesgericht gegen eine Vertragsklausel, über die sich tausende ärgern.
Ein Telekomanbieter teilte seinen Kundinnen und Kunden eine Neuerung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit: Schriftliche Kündigungen würden künftig nicht mehr akzeptiert. Wer kündigen wolle, müsse anrufen.
Tausende von Kunden sind betroffen und ärgern sich: Wie soll man in einem Streitfall eine Kündigung beweisen können, wenn es nichts Schriftliches gibt? Statt sich darüber zu ärgern, dass der Telekomriese am längeren Hebel sitzt, verfasst ein Betroffener ein Begehren ans zuständige Bezirksgericht: Das Gericht soll prüfen, ob eine solche einseitige Klausel missbräuchlich sei. Doch das Bezirksgericht wies die Klage ab.
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