Eigenmietwert in der Schweiz: Was ist das und warum ist es umstritten?

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Eigenmietwert in der Schweiz: Was ist das und warum ist es umstritten?
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Der Eigenmietwert ist eine fiktive Steuer, die Haus- und Wohnungsbesitzer in der Schweiz zahlen müssen. Er basiert auf dem theoretischen Einkommen, das sie durch die Vermietung ihres Eigentums erzielen könnten. Die Steuer ist umstritten, da sie von einigen als ungerecht empfunden wird. Die Diskussionen über die Abschaffung des Eigenmietwerts dauern an.

Wer in einem Haus wohnt, das er auch besitzt, muss einen fiktiven Betrag versteuern: den Eigenmietwert . Die Steuer ist umstritten und variiert nach Kantonen. Wir erklären. Hausbesitzer sollen gegenüber Mietern nicht bevorzugt werden. Deshalb versteuern sie einen Eigenmietwert . Besitze ich eine Wohnung oder ein Haus, in dem ich auch wohne, betrifft mich der Eigenmietwert . Würde ich meine Wohnung oder mein Haus vermieten statt selber bewohnen, würde ich Einnahmen machen.

Dieses Geld, das ich durch die Vermietung erhalten würde, muss ich als Einkommen versteuern. Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Wert. Er basiert auf einer möglichen Miete, also auf einem theoretischen Einkommen, das ich mit meinem Haus oder meiner Wohnung erzielen könnte. Der Eigenmietwert beträgt jedoch in der Regel nur 60 bis 70 Prozent des Betrags, den ein Mieter für das Haus oder die Wohnung während eines Jahres tatsächlich bezahlen müsste. Diesen Eigenmietwert muss ich dann versteuern, wenn ich in einer Wohnung oder einem Haus wohne, das mir gehört. \Wer im eigenen Haus wohnt, muss keine Miete zahlen und kann sparen. Haus- oder Wohnungsbesitzer können gleichzeitig diverse Steuerabzüge geltend machen. Zum Beispiel Hypothekarzinsen oder Unterhaltsarbeiten. Um eine steuerliche Gleichstellung gegenüber Mietern zu schaffen, die keine Abzüge machen dürfen, müssen Hausbesitzer den Eigenmietwert versteuern. Die Idee dahinter ist die steuerliche Gleichbehandlung von Mietern und Hauseigentümern. \Die Berechnung des Eigenmietwerts unterscheidet sich je nach Kanton. In der Regel übernimmt das zuständige Amt die Schätzung einer Liegenschaft. Daraus ergibt sich ein Mietwert, der theoretisch für das Bewohnen des Hauses oder der Wohnung erbracht wird. Liegenschaftsschätzungen fallen in der Regel aber etwas tiefer aus als der tatsächliche Marktwert. Kriterien, die den Wert eines Objekts bestimmen, sind zum Beispiel: Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und Baujahr. Im Kanton Thurgau werden Neuschätzungen von Liegenschaften in der Regel alle 15 Jahre durchgeführt. Im Kanton St.Gallen alle zehn Jahre, oder nach einer wesentlichen Veränderung, die sich auf den Wert des Objekts bezieht. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden erfolgen die Schätzungen der Steuerwerte ebenfalls alle zehn Jahre. wird der Eigenmietwert nach einer Gesetzesrevision im Jahr 2018 durch das Schatzungsamt festgelegt. Kein Abzug ist bei der Selbstnutzung einer Zweit- und Ferienwohnungen erlaubt oder bei landwirtschaftlichen Liegenschaften. Auch wenn ein Objekt unentgeltlich an nahestehende Dritte überlassen wird, ist ein Selbstnutzungsabzug nicht möglich. Wenn sich die bewohnte Fläche verkleinert, kann der Eigenmietwert herabgesetzt werden. Zum Beispiel, wenn in einem Haus ein Zimmer nicht mehr benutzt wird. Dabei muss es jedoch leer stehen und darf tatsächlich nicht mehr benutzt werden – auch nicht als Abstellraum oder Gästezimmer. Der Ursprung des Eigenmietwerts reicht mehr als hundert Jahre zurück. Während des Ersten Weltkriegs wurde er als Kriegssteuer erstmals eingeführt. Der Staat kompensierte damit Zollerträge, die während des Krieges einbrachen. In den 1930er-Jahren wurde mit der Steuer erneut im Notrecht als Krisenabgabe eingefordert. 1958 überging die Steuer dann mit Zustimmung des Volkes ins reguläre Recht. Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts ist im Parlament immer wieder ein Thema und gilt als politischer Dauerbrenner. Es gab in der Vergangenheit zahlreiche Diskussionen dazu. Die Wirtschaftskommission des Ständerats startete 2017 eine parlamentarische Initiative und erarbeitete eine entsprechende Vorlage. 2019 erfolgte die Vernehmlassung. Danach gab der Bundesrat den Ball zurück an die Kommission. Nun schlägt die nationalrätlichen Wirtschaftskommission vor, den Eigenmietwert komplett abzuschaffen. Der Nationalrat wird im Herbst darüber beraten. Schon jetzt ist Widerstand vorprogrammiert: Spricht sich das Parlament tatsächlich für die Abschaffung des Eigenmietwerts bei gleichzeitiger Beibehaltung der Steuerabzüge aus, werden die linken Parteien mit grosser Wahrscheinlichkeit das Referendum ergreifen. In einer Mitteilung schreibt die SP, sie werde die Vorlage vehement bekämpfen. Das letzte Wort dürften die Schweizer Stimmberechtigten haben. Das System wird von einigen Seiten als ungerecht empfunden. Insbesondere der Hauseigentümerverband ist gegen diese Steuer. So müssen sparsame Rentner zum Beispiel, die ihre Hypothek bereits abbezahlt haben und keine Abzüge wie Zinsen mehr geltend machen können, den Eigenmietwert dennoch als Einkommen versteuern. Gegner wie Mieterverbände warnen vor fehlenden Steuereinnahmen und Ungleichbehandlung.

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