Martin Schmid (FDP/GR): «Sind Mieteinnahmen einer vermieteten Zweitwohnung steuerfrei?»
Der Ständerat hat heute an seinen früheren Entscheiden festgehalten. Er will den Eigenmietwert nur bei Erstwohnungen abschaffen. Auch bei der Frage des Schuldzinsenabzugs beharrte der Ständerat auf seiner Lösung. Demnach sollen künftig noch Abzüge bis zu siebzig Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulässig sein.
Klares Nein zum Kompromissvorschlag Die zuständige Ständeratskommission hatte ihrem Rat beantragt, dem Nationalrat in allen Streitpunkten zu folgen – mit der Bedingung, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts gleichzeitig in Kraft tritt wie die neue Verfassungsbestimmung zur Erhebung einer Objektsteuer. Eine Lösung im jahrelangen Streit um die Abschaffung des Eigenmietwerts lag damit vermeintlich in Sichtweite.
Nach einer animierten und kontroversen Debatte trat der Ständerat schliesslich nicht einmal auf die Vorlage zur Einführung einer Objektsteuer ein. Ebenfalls Neun sagte er zur Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweitliegenschaften. Und schliesslich erteilte er auch dem Kompromissvorschlag des Nationalrats beim Schuldzinsenabzug eine Absage.
Martin Schmid erinnerte daran, dass dies bei Beginn der Beratungen vor acht Jahren ein parteiübergreifender Konsens gewesen sei. Demgegenüber habe die Einführung einer Objektsteuer bei Zweitliegenschaften «extrem hohe Hürden». Die entsprechende Verfassungsänderung verlange ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen.
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