Ein ehemaliger Geschäftsführer des Rheinfall-Besucherzentrums in Dachsen ZH steht unter Verdacht, jahrelang Geld veruntreut zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Veruntreuung und Anstiftung zur Urkundenfälschung vor. Der Beschuldigte ist geständig und akzeptiert den vorgeschlagenen Urteilsspruch.
Ein ehemaliger Geschäftsführer des Rheinfall Besucherzentrums in Dachsen ZH wird sich heute Dienstag vor Gericht in Andelfingen verantworten. Ihm wird vorgeworfen, jahrelang Geld seines Arbeitgebers veruntreut zu haben, insgesamt mehr als 400'000 Franken. Der Trick, mit dem der ehemalige Geschäftsführer das Geld in den eigenen Sack umleitete, war denkbar einfach. Er wies zwei Angestellte an, verkaufte Eintrittskarten für einen kostenpflichtigen Rheinfall -Erlebnispfad fiktiv zu stornieren.
Dies geschah vor allem an Tagen mit grossem Besucherandrang. Den Gegenwert der stornierten Eintrittskarten mussten die Angestellten bar aus der Kasse nehmen und dem Chef in einem Couvert aushändigen. Er erklärte den Angestellten, er wolle das Geld «für Marketing und andere Firmenbelange» verwenden und übernehme dafür die Verantwortung. Von 2017 bis 2021 sollen so über 400'000 Franken zusammengekommen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten Veruntreuung und Anstiftung zur Urkundenfälschung vor. Die Verhandlung gegen ihn am Bezirksgericht Andelfingen wird im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Das heisst, er ist geständig und bereit, den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft zu akzeptieren. Dieser beinhaltet eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Busse von 4000 Franken. Zudem hat der frühere Geschäftsführer mit seinem ehemaligen Arbeitgeber, der SV Group, eine Vereinbarung abgeschlossen, in der er deren Forderung in der Höhe von 500'000 Franken anerkennt. Nicht geständig ist hingegen eine Angestellte, die rund ein halbes Jahr lang bei der Veruntreuung mitgewirkt haben soll. Das Bezirksgericht Andelfingen verhandelt ihren Fall ebenfalls heute Dienstag. Die Staatsanwaltschaft fordert für sie eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 50 Tagessätzen à 100 Franken. Ein zweiter Angestellter, der über einen längeren Zeitraum seinem Chef das Geld aushändigte, akzeptierte bereits im vergangenen Jahr einen Strafbefehl und muss heute nicht vor Gericht erscheinen
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