Dritte Säule: Rückwirkende Einzahlungen ab 2025

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Dritte Säule: Rückwirkende Einzahlungen ab 2025
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Künftig wird es möglich sein, Lücken in der 3a-Säule bis zu zehn Jahre rückwirkend zu schliessen, das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Allerdings befürchtet die Regierung Steuerausfälle.

Wer nach der Pensionierung nicht allein auf die AHV und das BVG angewiesen sein möchte, kann in die dritte Säule, die sogenannte Selbstvorsorge, einzahlen. Jährlich kann ein Maximalbetrag eingezahlt werden – im Jahr 2025 beispielsweise 7258 Franken für Angestellte. Künftig soll es auch rückwirkend möglich sein, in die 3a-Säule einzuzahlen , wenn der Maximalbetrag nicht vollständig erreicht wurde.

3a-Einkäufe führen zu Steuerabzug Zu diesem nachträglichen Einkauf ist jede Person berechtigt, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen bezieht – sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im Jahr, für das die Beiträge nachgezahlt werden. Diese Einzahlungen sind wie reguläre Zahlungen vollständig von den Steuern abziehbar.

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