Eine Mieterin aus dem Kanton Bern wohnt seit bald fünf Jahren in einer Wohnung im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses. Eines der grossen Wohnzimmerfenster lässt sich nicht öffnen und sie kann es deshalb nicht selbst putzen. Mittlerweile strotzt das Fenster vor Dreck. Die Mieterin bittet die Verwaltung, das Fenster von aussen zu reinigen.
Darum geht’s: Eine Mieterin aus dem Kanton Bern wohnt seit bald fünf Jahren in einer Wohnung im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses. Eines der grossen Wohnzimmerfenster lässt sich nicht öffnen und sie kann es deshalb nicht selbst putzen. Mittlerweile strotzt das Fenster vor Dreck. Die Mieterin bittet die Verwaltung Wotreva, das Fenster von aussen zu reinigen. Diese weigert sich jedoch.
Das sagt der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz: «Im konkreten Fall könnte man wohl von einem Mangel an der Mietsache ausgehen», sagt Fabian Gloor, Jurist beim Mieterverband Schweiz. Als Mieterin sei man nur für den sogenannt kleinen Unterhalt zuständig. «Dazu gehört alles, was ein normal handwerklich begabter Durchschnittsmieter mit wenigen Handgriffen selbst erledigen kann.
Das sagt die Verwaltung: Eine Stellungnahme der Wotreva AG gibt es nicht. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat mehrere E-Mails an verschiedene Mitarbeitende von Wotreva geschickt. Die Verwaltung antwortete auf keine der Nachrichten. Auch auf ein Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin, bei welchem «Espresso» um eine Stellungnahme bat, meldete sich niemand zurück.
«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert Box aufklappen Box zuklappen Berichten Sie uns über Ihre Erfahrungen und schreiben Sie uns Ihre Meinung! Was soll die Mieterin tun? Sind Sie als Mieterin oder Mieter in einer solchen Situation, dürfen Sie den Mietzins auf keinen Fall zurückbehalten. Unter Umständen riskieren Sie damit die Kündigung wegen Zahlungsverzug. Sie können aber den Mietzins bei der Schlichtungsbehörde hinterlegen, bis der Mangel behoben ist. Aber Achtung! Die Formalitäten müssen unbedingt eingehalten werden. Alle Briefe an die Verwaltung müssen Sie eingeschrieben verschicken.
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