Die deutsche Regierung plant, Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen, indem sie Täter mit elektronischen Fußfesseln überwachen. Das Kabinett hat eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen, die Familiengerichten in Hochrisikofällen die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung ermöglicht.
Die deutsche Regierung will von häuslicher Gewalt betroffene Menschen mit einer Fussfessel für den Täter künftig besser schützen. Dazu hat das Kabinett eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetz es beschlossen. Familiengerichte sollen in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können. Außerdem sollen Täter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Kursen verpflichtet werden können.
«Beinahe jeden zweiten Tag tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Partnerin», sagte der parteilose Justizminister Volker Wissing. Deshalb dulde der Kampf gegen häusliche Gewalt keinen Aufschub. In Spanien etwa habe man mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt gute Erfahrungen gemacht. «Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen eine konkrete Gefahr insbesondere für Leib und Leben des Opfers besteht», teilte das Bundesjustizministerium mit.Die deutschen Bundesländer sind in der Frage teils schon weiter. In Sachsen wurde diese Woche mitgeteilt, dort werde nunnach spanischem Modell angewandt, um eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen. Gegen ihren vorbestraften Ex-Mann sei ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt worden, das nun mit Hilfe der Fussfessel kontrolliert werde, teilten die sächsische Justizministerin Constanze Geiert und ihr hessischer Amtskollege Christian Heinz (beide CDU) mit.Es sei deutschlandweit das erste Mal, dass diese Technik zum Einsatz kommt. Hessen habe die Fussfessel der neuen Generation voriges Jahr eingeführ
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