Die Gesundheitsreform will die Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen vereinheitlichen.
Die Reform des Krankenversicherungsgesetzes hat eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zum Ziel. Die ersten Hochrechnungen zeigen eine Annahme der komplexen EFAS-Vorlage an.
Die ersten Hochrechnungen des Instituts gfs.bern im Auftrag der SRG sagen eine Annahme der Vorlage voraus. Somit wäre das Referendum gescheitert.Das Parlament hat 14 Jahre lang an dieser Reform gearbeitet, die als eine der umfassendsten Reformen des Krankenversicherungsgesetzes gilt, Politologe Lukas Golder bezeichnet sie als komplex.
Die Regierung hat zusammen mit dem Parlament einen neuen Verteilschlüssel für die Finanzierung aller von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckten Behandlungen ausgearbeitet.Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Annahme der Gesetzesänderung, um Anreize für kostengünstigere ambulante Behandlungen zu schaffen und die Prämienzahlenden zu entlasten.
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