«Das Urteil lässt Arbeitnehmende schutzlos zurück»

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Erkrankt eine Person im Job, kann der Kündigungsschutz neu entfallen. Die Unia nervt sich über das Bundesgerichtsurteil, der Arbeitgeberverband nimmts gelassen.

In der Schweiz gibt es einen Kündigungsschutz: Sind Angestellte krank, muss der Arbeitgeber für Entlassungen eine Sperrfrist einhalten. So sind Kündigungen erst nach 30 bis 180 Tagen möglich. Das Bundesgericht hält nichts davon: Es hat nun entschieden, dass sich die Arbeitgebenden nicht mehr an diese Fristen halten müssen – zumindest dann, wenn es sich um eine «arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit» handelt.

Hire and Fire wie in den USA? Daniella Lützelschwab vom Arbeitgeberverband, Leiterin Ressort Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, findet, der Entscheid schaffe Klarheit. Auf die Frage, ob es in der Schweiz bald zu «Hire and Fire» wie in den USA komme, sagt sie: «Von einer solchen Entwicklung kann hierzulande keine Rede sein.» In Bezug auf Entlassungen sei der Arbeitsmarkt in der Schweiz stabil.

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